OFFIZIELLES REGLEMENT FÜR DAS GRÜMPELTURNIER 2019 DES FC PRATTELN |
1. Durchführung
Organisator und Verantwortlicher für die Durchführung des Turniers ist der Fussballclub Pratteln.
2. Beteiligung
Maximal 8 Spieler pro Mannschaft sind am Turnier zugelassen. Auf dem Spielfeld befinden sich 5 Feldspieler und ein Torwart.
3. Kategorien
Organisator und Verantwortlicher für die Durchführung des Turniers ist der Fussballclub Pratteln.
2. Beteiligung
Maximal 8 Spieler pro Mannschaft sind am Turnier zugelassen. Auf dem Spielfeld befinden sich 5 Feldspieler und ein Torwart.
3. Kategorien
Kategorie:
Hauptturnier Aktiv Sie & Er Vereine & Cliquenturnier Firmenturnier |
Gebühr:
CHF 100.- CHF 100.- CHF 100.- CHF 100.- |
Bestimmungen:
max. 3 Aktivspieler pro Mannschaft mind. 3 Damen pro Team müssen spielen (Männer; nur Kopfballtore) Vereine: max. 3 Aktive pro Team (ausgeschlossen Fussballvereine) Keine Aktivspielerbeschränkung; Alle Spieler müssen bei der betr. Firma arbeiten |
· ACHTUNG : die Anmeldung ist erst mit Einzahlung der Teilnahmegebühr gültig. Also am besten in der gleichen Woche anmelden und einzahlen. Bankverbindung findet ihr am Schluss des Reglements.
· Aktivspieler heisst: Der/Die SpielerIn ist in einem Fussball- / Firmensportverband als aktiv gemeldet und besitzt einen gültigen Spielerpass
· Senioren ab 35 Jahren +1 Tag gelten nicht als aktiv
· A & B Junioren gelten als Aktiv
4. Spielberechtigung
Ein Spieler ist innerhalb einer Kategorie nur für eine Mannschaft spielberechtigt, kann aber sofern er die anderen Bedingungen erfüllt, in verschiedenen Kategorien mitspielen. Die auf der Mannschaftsliste aufgeführten Spieler können während des ganzen Spiels laufend ein- und ausgewechselt werden.
5. Einteilung
Die Mannschaften werden durch den Anmeldungseingang in Gruppen eingeteilt. Der genaue Modus ist aus dem Spielplan ersichtlich.
Das Firmenturnier wird am Freitagabend ab 17 Uhr ausgetragen.
Alle anderen Kategorien werden am Samstag (Gruppenspiele und Finalspiele) stattfinden.
6. Spieldauer
Die Spieldauer beträgt 12 Minuten OHNE Seitenwechsel. Wird mittels Signal von der Jury an- und abgepfiffen.
7. Spielregeln
Die Offside- und Rückpassregeln sind aufgehoben. Im Übrigen gelten alle Spielregeln des SFV.Schiedsrichterentscheide sind unanfechtbar. Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat Anstoss und spielt in Richtung Tram. Der Goalie kann, sofern der Ball im Spiel war, ebenfalls ein Tor erzielen. Torabstoss muss vom Torhüter ausgeführt werden.Er kann dies mittels Auswurf oder Auskick tun.
Fairness: alle Mannschaften verpflichten sich äusserst fair zu spielen. Es gilt als selbstverständlich, dass man zugibt, wenn man als letztereine Ball berührt hat. Fouls von hinten oder überhartes Einsteigen in einen Zweikampf haben sofort eine 2 Minuten Zeitstrafe oder nach Ermessen der Schiedsrichters einen Ausschluss zur Folge. Die Mannschaften haben es zu unterlassen beim Schiedsrichter zu reklamieren.
Unser Ziel ist es fairen, guten Fussball zu sehen, so dass wir am Montag alle wieder gesund unserer Arbeit nachgehen können. Auf Alkoholkonsum vor und während der Spielphase ist zu verzichten. Alkohol hat keinerlei positive Auswirkung auf die sportliche Leistung, es besteht vielmehr ein erhöhtes Unfall-Risiko für die Gegenspieler und den angetrunkenen Spieler selber.
DIE SCHIEDSRICHTER SIND BEFUGT, ANGETRUNKENE SPIELER VOM SPIELBETRIEB AUSZUSCHLIESSEN!
8. Tenue
SCHIENBEINSCHONER SIND OBLIGATORISCH!! DIESE KÖNNEN FÜR CHF 10.- (INKL. STÜLPEN) BEIM JURYWAGEN BEZOGEN WERDEN
Jede Mannschaft hat in einheitlichem Tenue anzutreten. Bei gleichen Shirts hat die erstgenannte Mannschaft Vorrecht. Sämtliche Teilnehmer haben mit Schienbeinschonern und in Fussballschuhen anzutreten. Nockenschuhe werden, aufgrund erhöhter Unfallgefahr mit Turn- oder Joggingschuhen, empfohlen. Fussballschuhe mit auswechselbaren Stollen sind verboten.
9. Strafbestimmungen
Wird ein Spieler des Feldes verwiesen, kann ihm die Spielberechtigung für alle weiteren Spiele entzogen werden (Dieser Entscheid wird von der Turnierleitung und dem Schiedsrichter gefällt). Er kann aber im nächsten Spiel ersetzt werden (Ein Update der Spielerliste muss der Turnierleitung abgegeben werden). Wird ein Spiel wegen Unsportlichkeit einer Mannschaft abgebrochen, so wird dieses, die vorhergehenden und die folgenden mit 3:0 Forfait gewertet.
3:0 Forfait gewertet werden ferner Spiele bei Nichtantreten einer Mannschaft oder verspätetem Antreten von 3 Minuten, bei weniger als 5 Spielern oder nicht qualifizierten Spielern, oder wenn die Bestimmungen 2, 3 oder 4 verletzt werden. Weitergehende Entscheide obliegen der Turnierleitung
10. Proteste
Proteste müssen gegen eine Kaution von CHF 200,-- vom Mannschaftskapitän beim Schiedsrichter während dem Spiel deponiert und nach dem Spiel innert 30 Minuten schriftlich bei der Turnierleitung bestätigt und begründet werden. Die Kaution wird nur bei gutgeheissenem Protest zurückerstattet. Die Turnierleitung ist berechtigt, Mannschaften, welche diesem Reglement nicht nachkommen, vom Turnier auszuschliessen.
11. Unfallverhütung
Unfallversicherung ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers.
12. Rangermittlung
Die Gruppenranglisten werden durch das Punktesystem ermittelt.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Mannschaften entscheidet
a) Das Goalverhältnis
b) Die direkte Begegnung
c) Die mehr erzielten Tore (5:2 ist besser als 4:1)
d) Penaltyschiessen mit je 5 Schützen
Beim Finalspiel findet bei einem Unentschieden direkt anschliessend ein Penaltyschiessen statt.
13. Preise
Pro Mannschaft sind nur 8 SpielerInnen Preis berechtigt.
Die Kategoriensieger erhalten einen Wanderpokal.
Nach dreimaligem Gewinn (innert 5 Jahren) geht ein Wanderpokal definitiv in den Besitz der Mannschaft über.
Die Siegermannschaften haben den Pokal mit ihrem Mannschaftsnamen und dem Jahr zu gravieren.
Von Rang 1-4 gibt es Preise in allen Kategorien.
14. Spezielles
Über spezielle Fälle, die in diesem Reglement nicht festgehalten sind, entscheidet die Turnierleitung.
- Die Entscheide der Turnierleitung sind endgültig und nicht anfechtbar
- Wird eine Mannschaft von der Turnierleitung disqualifiziert, so wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet
- Mit der Anmeldung wird bestätigt vom Reglement Kenntnis genommen zu haben
- Die Anmeldung ist erst mit Bezahlung der Teilnahmegebühr gültig
15. Auslosung
Die Auslosung erfolgt durch die Turnierleitung. Jeder Kapitän erhält den Spielplan ungefähr eine Woche vor dem Turnier per e-Mail zugeschickt.
· Aktivspieler heisst: Der/Die SpielerIn ist in einem Fussball- / Firmensportverband als aktiv gemeldet und besitzt einen gültigen Spielerpass
· Senioren ab 35 Jahren +1 Tag gelten nicht als aktiv
· A & B Junioren gelten als Aktiv
4. Spielberechtigung
Ein Spieler ist innerhalb einer Kategorie nur für eine Mannschaft spielberechtigt, kann aber sofern er die anderen Bedingungen erfüllt, in verschiedenen Kategorien mitspielen. Die auf der Mannschaftsliste aufgeführten Spieler können während des ganzen Spiels laufend ein- und ausgewechselt werden.
5. Einteilung
Die Mannschaften werden durch den Anmeldungseingang in Gruppen eingeteilt. Der genaue Modus ist aus dem Spielplan ersichtlich.
Das Firmenturnier wird am Freitagabend ab 17 Uhr ausgetragen.
Alle anderen Kategorien werden am Samstag (Gruppenspiele und Finalspiele) stattfinden.
6. Spieldauer
Die Spieldauer beträgt 12 Minuten OHNE Seitenwechsel. Wird mittels Signal von der Jury an- und abgepfiffen.
7. Spielregeln
Die Offside- und Rückpassregeln sind aufgehoben. Im Übrigen gelten alle Spielregeln des SFV.Schiedsrichterentscheide sind unanfechtbar. Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat Anstoss und spielt in Richtung Tram. Der Goalie kann, sofern der Ball im Spiel war, ebenfalls ein Tor erzielen. Torabstoss muss vom Torhüter ausgeführt werden.Er kann dies mittels Auswurf oder Auskick tun.
Fairness: alle Mannschaften verpflichten sich äusserst fair zu spielen. Es gilt als selbstverständlich, dass man zugibt, wenn man als letztereine Ball berührt hat. Fouls von hinten oder überhartes Einsteigen in einen Zweikampf haben sofort eine 2 Minuten Zeitstrafe oder nach Ermessen der Schiedsrichters einen Ausschluss zur Folge. Die Mannschaften haben es zu unterlassen beim Schiedsrichter zu reklamieren.
Unser Ziel ist es fairen, guten Fussball zu sehen, so dass wir am Montag alle wieder gesund unserer Arbeit nachgehen können. Auf Alkoholkonsum vor und während der Spielphase ist zu verzichten. Alkohol hat keinerlei positive Auswirkung auf die sportliche Leistung, es besteht vielmehr ein erhöhtes Unfall-Risiko für die Gegenspieler und den angetrunkenen Spieler selber.
DIE SCHIEDSRICHTER SIND BEFUGT, ANGETRUNKENE SPIELER VOM SPIELBETRIEB AUSZUSCHLIESSEN!
8. Tenue
SCHIENBEINSCHONER SIND OBLIGATORISCH!! DIESE KÖNNEN FÜR CHF 10.- (INKL. STÜLPEN) BEIM JURYWAGEN BEZOGEN WERDEN
Jede Mannschaft hat in einheitlichem Tenue anzutreten. Bei gleichen Shirts hat die erstgenannte Mannschaft Vorrecht. Sämtliche Teilnehmer haben mit Schienbeinschonern und in Fussballschuhen anzutreten. Nockenschuhe werden, aufgrund erhöhter Unfallgefahr mit Turn- oder Joggingschuhen, empfohlen. Fussballschuhe mit auswechselbaren Stollen sind verboten.
9. Strafbestimmungen
Wird ein Spieler des Feldes verwiesen, kann ihm die Spielberechtigung für alle weiteren Spiele entzogen werden (Dieser Entscheid wird von der Turnierleitung und dem Schiedsrichter gefällt). Er kann aber im nächsten Spiel ersetzt werden (Ein Update der Spielerliste muss der Turnierleitung abgegeben werden). Wird ein Spiel wegen Unsportlichkeit einer Mannschaft abgebrochen, so wird dieses, die vorhergehenden und die folgenden mit 3:0 Forfait gewertet.
3:0 Forfait gewertet werden ferner Spiele bei Nichtantreten einer Mannschaft oder verspätetem Antreten von 3 Minuten, bei weniger als 5 Spielern oder nicht qualifizierten Spielern, oder wenn die Bestimmungen 2, 3 oder 4 verletzt werden. Weitergehende Entscheide obliegen der Turnierleitung
10. Proteste
Proteste müssen gegen eine Kaution von CHF 200,-- vom Mannschaftskapitän beim Schiedsrichter während dem Spiel deponiert und nach dem Spiel innert 30 Minuten schriftlich bei der Turnierleitung bestätigt und begründet werden. Die Kaution wird nur bei gutgeheissenem Protest zurückerstattet. Die Turnierleitung ist berechtigt, Mannschaften, welche diesem Reglement nicht nachkommen, vom Turnier auszuschliessen.
11. Unfallverhütung
Unfallversicherung ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers.
12. Rangermittlung
Die Gruppenranglisten werden durch das Punktesystem ermittelt.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Mannschaften entscheidet
a) Das Goalverhältnis
b) Die direkte Begegnung
c) Die mehr erzielten Tore (5:2 ist besser als 4:1)
d) Penaltyschiessen mit je 5 Schützen
Beim Finalspiel findet bei einem Unentschieden direkt anschliessend ein Penaltyschiessen statt.
13. Preise
Pro Mannschaft sind nur 8 SpielerInnen Preis berechtigt.
Die Kategoriensieger erhalten einen Wanderpokal.
Nach dreimaligem Gewinn (innert 5 Jahren) geht ein Wanderpokal definitiv in den Besitz der Mannschaft über.
Die Siegermannschaften haben den Pokal mit ihrem Mannschaftsnamen und dem Jahr zu gravieren.
Von Rang 1-4 gibt es Preise in allen Kategorien.
14. Spezielles
Über spezielle Fälle, die in diesem Reglement nicht festgehalten sind, entscheidet die Turnierleitung.
- Die Entscheide der Turnierleitung sind endgültig und nicht anfechtbar
- Wird eine Mannschaft von der Turnierleitung disqualifiziert, so wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet
- Mit der Anmeldung wird bestätigt vom Reglement Kenntnis genommen zu haben
- Die Anmeldung ist erst mit Bezahlung der Teilnahmegebühr gültig
15. Auslosung
Die Auslosung erfolgt durch die Turnierleitung. Jeder Kapitän erhält den Spielplan ungefähr eine Woche vor dem Turnier per e-Mail zugeschickt.