ICH MÖCHTE MITGLIED WERDEN:
Regelung Mitgliedschaft
Geschätzte Mitglieder
Zu unseren Haupteinnahmen gehören die Mitgliederbeiträge. Sie machen nach wie vor fast die Hälfte unserer Einnahmen aus, bilden somit das Fundament des Fussballclubs Pratteln und sind grundsätzlich durch alle Vereinsmitglieder zu entrichten. Die wenigen Ausnahmen regeln unsere Vereinsstatuten oder liegen im Ermessens- und Entscheidungsspielraum des Vorstandes.
Mitgliedschaft
Allgemeines
Geschätzte Mitglieder
Zu unseren Haupteinnahmen gehören die Mitgliederbeiträge. Sie machen nach wie vor fast die Hälfte unserer Einnahmen aus, bilden somit das Fundament des Fussballclubs Pratteln und sind grundsätzlich durch alle Vereinsmitglieder zu entrichten. Die wenigen Ausnahmen regeln unsere Vereinsstatuten oder liegen im Ermessens- und Entscheidungsspielraum des Vorstandes.
Mitgliedschaft
- Beitrittsgesuche können jederzeit erfolgen und sind an den Vereinsvorstand zu richten. Nicht handlungsfähige Personen brauchen die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
- Fällt ein Spieler aus gesundheitlichen, schulischen oder beruflichen Gründen mehr als 2 Monate aus, kann schriftlich eine Sistierung des Mitgliederbeitrags beantragt werden. Bei Verletzungen oder Krankheiten ist zudem ein ärztliches Attest einzureichen, bei anderweitigen Absenzen kann der Vorstand eine Bestätigung (z.B. der Schule oder des Arbeitgebers) verlangen.
- Bei Übertritt in die nächsthöhere Alterskategorie gilt der anfangs Jahr bezahlte Mitgliederbeitrag. Wer also z.B. im Sommer in die nächsthöhere Kategorie aufsteigt, in welcher ein höherer Mitgliederbeitrag zu entrichten ist, muss den Aufpreis nicht im laufenden, sondern erst im nächsten Kalenderjahr bezahlen.
- Bei Übertritt in eine billigere Kategorie (z.B. Wechsel von der 2. Mannschaft zu den Senioren) gilt für das laufende Kalenderjahr ebenfalls der anfangs Jahr bezahlte Mitgliederbeitrag. Erst ab dem darauffolgenden Kalenderjahr gilt der günstigere Beitragstarif.
- Austritte von Aktivmitgliedern, A- und B-Junioren können jeweils nur auf das Saisonende (30. Juni) oder auf das Ende der Vorrunde (31. Dezember) hin erfolgen. Austrittserklärungen dieser Mitgliederkategorien sind schriftlich und mindestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Austrittstermin einzureichen. Austrittserklärungen, welche nicht rechtzeitig beim Vorstand eintreffen, gelten grundsätzlich automatisch für den nächstmöglichen Austrittstermin.
- Alle übrigen Mitglieder können den Austritt jederzeit schriftlich erklären. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tag, an welchem die Austrittserklärung beim Vorstand eingegangen ist.
- Jeder Austretende schuldet dem Verein den Jahresbeitrag für das ganze laufende Kalenderjahr sowie die allfälligen weiteren Beiträge und Vergütungen gemäss Art. 35a der Statuten. Der Vorstand kann – muss aber nicht – einem Austretenden einen Teil seiner Verpflichtungen erlassen. Entsprechende Anträge sind schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Allgemeines
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist mit dem Kalenderjahr identisch, beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember des gleichen Jahres. Die Mitgliederbeiträge sind zu Beginn jedes Kalenderjahres respektive beim Eintritt in den Verein zu entrichten.
- Die Rechnungen für die jährlichen Mitgliederbeiträge der Aktiv- und Passivmitglieder, Gönnervereinigung sowie Supporter werden jeweils Ende Februar verschickt.
- Der Mitgliederbeitrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
- Nach 30 Tagen werden die Mitglieder an die ausstehende Zahlung erinnert. Nach 10 weiteren Tagen ohne Zahlungseingang erfolgt eine Mahnung sowie der gleichzeitige Ausschluss vom Trainings- und Spielbetrieb, bis der Mitgliederbeitrag bezahlt ist.
- Wichtig! Die Geschäftsstelle prüft die Zahlungseingänge und meldet diese 1x pro Monat dem Vorstand. Erst nach Eingang dieser Meldung und bestätigter Bezahlung des Mitgliederbeitrages wird der Vorstand die Freigabe zur Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erteilen.
- Der Vorstand darf gemäss Art. 35a der Statuten für jede Zahlungserinnerung die damit verbundenen Mahnkosten in Rechnung stellen, welche in der Regel maximal CHF 25.00 betragen (besondere Zusatzaufwendungen vorbehalten).
- Der Vorstand darf gemäss Art. 35a der Statuten von den betroffenen Mitgliedern zusätzlich zu den Mitgliederbeiträgen weitere angemessene Beiträge oder Rückvergütungen von Kosten einfordern, insbesondere:
- Kosten für die Anschaffung des obligatorischen persönlichen Kleidersets für Trainings, Spieltage und weitere Vereinsanlässe
- Individueller Mindestbetrag für den jährlichen Sponsorenlauf oder weitere obligatorische Vereinsanlässe
- Gebühren des Fussballverbandes für Neuanmeldungen und Übertritte Verbandsbussen aus dem Spielbetrieb
- Der unterjährige Eintritt in den Verein ist möglich. Erfolgt dieser vor Ende Juni, wird der Beitrag für das gesamten laufenden Kalenderjahres erhoben.
- Falls ein Beitritt nach dem 1. Juli erfolgt, ist die halbe Beitragspflicht für das laufende Kalenderjahr geschuldet. Neueintritte nach dem 30. November sind für das laufende Jahr von der Beitragspflicht befreit.
- Bei Neueintritt oder Übertritt ist nebst dem Mitgliederbeitrag auch die Anmeldegebühr von neu CHF 100.00 zu entrichten.
- Vorstands- und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Familien, die mehr als ein Kind haben, welches Mitglied des FC Pratteln ist und im Juniorenbereich spielt, erhalten folgenden Rabatt:
- Volle Beitragspflicht für das älteste Kind
- Halbe Beitragspflicht für das zweitälteste Kind
- Volle Beitragspflicht für jedes weitere Kind
- Der Vorstand kann – muss aber nicht – weitere Mitglieder-Kategorien und Einzelmitglieder in begründeten Ausnahmefällen ganz oder teilweise von der Beitragspflicht entbinden.
- Trainer und Trainerassistenten bei den Aktiven und Junioren, welche gleichzeitig bei den Aktiven oder Junioren des FCP spielen, bezahlen stets den vollen Mitgliederbeitrag. Entschädigungen werden ausschliesslich über den Lohn oder die Pauschalspesen entrichtet.